
Annaberg, 12.01.2016: Im Zuge des Steuerreformgesetzes wurde die Registrierkassenpflicht für Unternehmen, die mehr als 15.000 Euro/Jahr umsetzen und davon mehr als 7.500 Euro Barumsätze tätigen (BGBI. 2015/118, § 131b/S. 31), beschlossen. Siehe dazu ergänzende Informationen vom BMF und vom WKO-Portal.
Seit 1. Jänner 2016 muss somit jedes betroffene Unternehmen für jede Betriebsstätte eine elektronische Registrierkassa (Basis: Kassenrichtlinie 2012) verwenden!
Zusätzlich muss jede Registrierkassa ab 1.1.2017 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung versehen sein. Bei jeder Barzahlung muss verpflichtend ein elektronisch signierter Beleg ausgestellt werden.
Die Schonfrist für Straffreiheit endet definitiv mit 30.Juni 2016. Gerne unterstützen wir Sie bei der termingerechten Umsetzung. Bitte so rasch wie möglich weitere Informationen unter Tel.: 06463/ 8700.0 oder per E-Mail info@comtech.at anfordern.