
Registrierkassenverordnung ab 01.04.2017
Annaberg, 02.11.2016: Ab 01.04.2017 muss jede Registrierkasse zusätzlich mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zur Manipulationssicherheit versehen sein und Belege mit elektronischer Signatur erstellen.
Siehe dazu ergänzende Informationen vom BMF und vom WKO-Portal.
Für die termingerechte Umsetzung werden wir uns bis dahin bei allen Kunden persönlich melden. Weitere Informationen unter Tel.: 06463/ 8700.0 oder per E-Mail info@comtech.at.