Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen – Sicherheit nach Plan

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist ein wesentlicher Bestandteil eines gesetzeskonformen und sicheren Betriebs – sei es im Gewerbe, in öffentlichen Einrichtungen oder in der Industrie. Dabei geht es nicht nur um gesetzliche Verpflichtungen, sondern vor allem um Sicherheit für Menschen und Sachwerte. Doch welche Anforderungen gelten in Österreich? Was ist im Vergleich zu Deutschland anders? Und wie kann eine digitale Lösung wie comBUILDING von Comtech die Prozesse vereinfachen und dokumentensicher gestalten? Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick.

Inhaltsverzeichnis

1. Was sind ortsfeste elektrische Anlagen?

Ortsfeste elektrische Anlagen sind elektrische Betriebsmittel, die fest mit dem Gebäude verbunden oder so montiert sind, dass sie nicht einfach bewegt werden können. Dazu zählen beispielsweise fest installierte Verteilungen, Leitungen, Steckdosen, Beleuchtungen oder Maschinenanschlüsse.

Beispiele für ortsfeste elektrische Anlagen:

  • Unterverteilungen und Zählerschränke
  • Starkstromleitungen in der Wand
  • Deckenleuchten und Notbeleuchtung
  • Gebäudeautomation
  • Industrielle Maschinenanschlüsse
  • Klimaanlagen, Aufzüge, Lüftungsanlagen

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2. Warum ist die regelmäßige Prüfung so wichtig?

Die Erstprüfung elektrischer Anlagen sowie wiederholte Prüfungen sind in Österreich und Deutschland durch bestimmte Normen für Elektroinstallationen geregelt:

Rechtliche Grundlagen in Österreich

In Österreich ist die (wiederkehrende) Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen für Arbeitsstätten verpflichtend – geregelt in § 9 der Elektrosicherheitsverordnung 2012 (ESV 2012). Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit von Beschäftigten und der Schutz von Sachwerten. Ergänzend gelten technische Normen wie die ÖVE/ÖNORM E 8701, die konkrete Anforderungen an Prüfinhalte, Intervalle und Dokumentation definieren.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

In Deutschland erfolgt die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen auf Grundlage der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) in Verbindung mit der TRBS 1201 und den einschlägigen DIN VDE-Normen (z. B. DIN VDE 0105-100). In § 5 DGUV V3 ist festgelegt, dass die Prüfungen nur durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden dürfen. Der Unternehmer ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren – insbesondere nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie in definierten Abständen.

3. Pflichten für Betreiber – wer muss prüfen lassen?

Betreiber sind verpflichtet, regelmäßig den ordnungsgemäßen Zustand ihrer elektrischen Anlagen nachzuweisen. Dies gilt für:

  • Gewerbebetriebe
  • Vermieter von Wohngebäuden
  • Hausverwaltungen
  • öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Gemeindegebäude)

Verantwortlich ist stets der Anlagenbetreiber. Die Durchführung darf nur durch befugte Elektrofachkräfte erfolgen. Auch wenn Subunternehmen beauftragt werden, bleibt die Verantwortung beim Betreiber.

Person beim Prüfen einer ortsfesten elektrischen Anlage
Ortsfeste elektrische Anlagen erfordern regelmäßige Prüfungen.

4. Wie läuft eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ab?

Der typische Prüfablauf nach OVE E 8101 (Österreich) besteht aus folgenden Elementen:

  • Sichtprüfung: Kontrolle auf mechanische oder thermische Schäden, unsachgemäße Installationen, Korrosion, Fremdkörper usw.
  • Messungen:
    • Schutzleiterwiderstand
    • Isolationswiderstand
    • Schleifenimpedanz
    • Prüfung von Fehlerstromschutzschaltern (FI/RCD)
    • Spannungsfall und Durchgängigkeit
  • Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Komponenten: z. B. Not-Aus-Schalter, Sicherheitsbeleuchtung, Überstromschutz
  • Bewertung: Dokumentation von Mängeln, Beurteilung des Gefährdungspotenzials und Empfehlungen

In Deutschland ist der Prüfablauf fast identisch. Es gibt nur kleine Unterschiede in den Bezeichnungen und Formulierungen. 

5. Welche Fristen gelten für die Wiederholungsprüfung?

Die Intervalle richten sich nach Nutzung, Umgebungsbedingungen und Sicherheitsanforderungen. Beispiele für Richtwerte (in DE und AT gleich):

  • Öffentliche Gebäude: alle 4-5 Jahre
  • Schulen & Kindergärten: alle 3 Jahre
  • Produktionsstätten mit hoher Staub- oder Feuchtigkeitsbelastung: jährlich
  • Bürogebäude: alle 5 Jahre

Diese Intervalle sind empfohlene Richtwerte und können durch eine Gefährdungsbeurteilung angepasst werden. 

6. Dokumentation der Prüfung – das ist zu beachten

Nach jeder Prüfung muss ein schriftliches Protokoll erstellt werden. Dieses enthält:

  • Angaben zur geprüften Anlage
  • Art und Umfang der Prüfung
  • festgestellte Mängel
  • empfohlene Maßnahmen und Fristen zur Behebung
  • Unterschrift des Prüfers

In Österreich sind diese Protokolle mindestens 7 Jahre aufzubewahren – basierend auf den Vorgaben der Bundesabgabenordnung (BAO), des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG). Generell (z. B. laut OVE E 8101) sind Anlagendokumentationen (Berichte, Anlagenbuch usw.)allerdings über die gesamte Lebensdauer der Anlage bei der Anlage aufzubewahren.

In Deutschland gibt es keine einheitlich gesetzlich festgelegte Aufbewahrungsfrist für Prüfprotokolle ortsfester elektrischer Anlagen, aber es gelten verschiedene Vorgaben je nach rechtlichem Kontext. In der Praxis empfehlen sich mindestens 5 Jahre, besser 10 Jahre, v. a. in Industrie, Kommunen oder bei sensiblen Bereichen (z. B. Schulen, Krankenhäuser).

7. Digitale Unterstützung mit comBUILDING

Mit comBUILDING, der digitalen Lösung von Comtech, behalten Sie alle Prüftermine im Blick.
Funktionen wie automatische Erinnerungen, zentrale Protokollverwaltung und standardisierte Formulare unterstützen Sie bei der normgerechten Umsetzung.

Vorteile für E-Betriebe und Facility Management:

  • Ideal für Dienstleister, die mehrere Objekte verwalten
  • Alle Prüfungen und Protokolle digital an einem Ort
  • Übersichtliche Planung und Fristüberwachung
  • Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten

Fazit: Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen effizient umsetzen

Die regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist kein Bürokratiemonster – sondern ein entscheidender Baustein für Sicherheit und Gesetzeskonformität. Mit digitalen Werkzeugen wie comBUILDING wird der Prüfprozess nachvollziehbar, planbar und revisionssicher. So sparen Sie Zeit, vermeiden Haftungsrisiken und haben die Dokumentation jederzeit griffbereit.

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